Im Fachbereich 02 gilt für alle Studiengänge die Note des Orientierungsabschnitts als virtuelle Zwischenprüfungsnote.

Sofern Sie den Orientierungsabschnitt vor dem aktuellen Sommersemester bestanden haben, wird die Note automatisch gezogen und es erfolgt die Zuordnung Ihrer Bewerbung zur Hauptstudiumsphase.

Legen Sie den Orientierungsabschnitt im Sommersemester komplett ab, so hängt der weitere Bewerbungsverlauf davon ab, in welchem Semester Sie sich befinden und ob Sie Wiederholungsklausuren benötigen.

Sie sind im Sommersemester im 2. oder 3. Fachsemester:

Haben Sie alle noch ausstehenden Klausuren für den Orientierungsabschnitt im aktuellen Sommersemester nach Teilnahme am regulären Prüfungstermin bestanden, so wird Ihre Orientierungsabschnittsnote durch das Prüfungsamt im System hinterlegt. Dies geschieht nach dem Bewerbungsschluss aber vor Durchführung der Notenvorauswahl im Auswahlverfahren des Deutschlandstipendiums. Deshalb wird Ihre Bewerbung vom System im Bewerbungsablauf mit der Abiturnote versehen und der Studieneingangsphase zugeordnet. Vor der Notenvorauswahl im Deutschlandstipendium gleichen wir die Noten noch einmal mit dem System ab. Liegt dann eine Orientierungsabschnittsnote vor, wird Ihre Bewerbung mit dieser Note der Hauptstudiumsphase zugeordnet.

Haben Sie eine der Klausuren nicht im regulären Prüfungstermin bestanden, gehen Sie mit Ihrer Abiturnote in den Auswahlprozess.

Sie sind im Sommersemester in einem höheren Fachsemester:

Haben Sie alle noch ausstehenden Klausuren für den Orientierungsabschnitt im aktuellen Sommersemester nach Teilnahme am regulären Prüfungstermin bestanden, so wird Ihre Orientierungsabschnittsnote durch das Prüfungsamt im System hinterlegt. Dies geschieht nach dem Bewerbungsschluss aber vor Durchführung der Notenvorauswahl im Auswahlverfahren des Deutschlandstipendiums. Deshalb betrachtet das System Sie bei der Bewerbung als nicht in der Regelstudienzeit befindlich und verweigert den Zugang zur Online-Bewerbung. In diesem Fall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sie erhalten dann gegebenenfalls die Möglichkeit den Bewerbungsbogen separat auszufüllen. Bitte besorgen Sie sich den Bewerbungsbogen nicht von Kommiliton/innen. Wir lassen Ihre Bewerbung nur dann zu, wenn vor Versand des Bewerbungsbogens zweifelsfrei geklärt werden konnte, dass Sie tatsächlich bewerbungsberechtigt sind.

Haben Sie eine der Klausuren nicht im regulären Prüfungstermin bestanden, so befinden Sie sich nicht mehr in der Regelstudienzeit und sind nicht bewerbungsberechtigt.