Bewerber*innen in ZV-Studiengänge erhalten alle notwendigen Informationen mit dem Zulassungsbescheid.
Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Immatrikulationsantrag aufgeführt.
Für alle Fächer gilt:
Abhängig vom gewünschten Studienfach kommen ggf. weitere Unterlagen hinzu, z.B. Nachweis über Sprach- und Eignungsprüfungen, OSA-Zertifikate etc.
Die Unterlagen müssen bei uns innerhalb der Einschreibefrist (siehe Bescheid) postalisch eingegangen sein (Achtung: Ausschlussfrist – sind die Unterlagen nicht rechtzeitig da, verfällt Ihr Studienplatz!). Es ist nicht möglich, sie stattdessen per E-Mail zu schicken.
Sie können lediglich zusätzlich zur Fristwahrung die Unterlagen per Mail an sli@uni-frankfurt.de schicken. Das entbindet Sie aber nicht vom rechtzeitigen Versand auf dem Postweg.
Außer bei Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist eine persönliche Immatrikulation nicht notwendig. Die Einschreibung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags und der Zusendung der noch erforderlichen Unterlagen, die im Zulassungsbescheid angefordert werden. Sie haben die Möglichkeit sich den Zulassungsbescheid vorab per Email schicken zu lassen. Wenn Sie die noch erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation mit sich führen, können Sie sie uns auch aus dem Ausland per Post zukommen zu lassen. Einfacher ist es, wenn Sie dafür sorgen, dass sich jemand zu Hause um Ihre Post kümmert und bevollmächtigt ist, die Immatrikulation für Sie vorzunehmen. Ein Formular für die Vollmacht finden Sie unter diesem Link. Bitte legen Sie bereits vor Ihrem Urlaub alle noch erforderlichen Unterlagen bereit, die für die Immatrikulation benötigt werden (unter anderem eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), eventuell zusätzlich erforderliche Nachweise (Eignungsprüfungen, Sprachnachweise, etc.) und falls Sie schon studiert haben: Studienbuch mit Stammdatenblatt und Abgangsvermerk/Exmatrikulation der zuletzt besuchten Hochschule).
Mittels Vollmacht kann auch die persönliche Immatrikulation in ZV-Studiengänge vorgenommen werden. Lediglich der Antrag zur Goethe-Card muss von Ihnen persönlich unterschrieben und kann nachgereicht werden.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Überweisen Sie bitte, wenn Sie zu wenig überwiesen haben, den Differenzbetrag schnellstmöglich. Bei Überweisungen in der Säumnisfrist (August zum Wintersemester, Februar zum Sommersemester) denken Sie bitte an die Säumnisgebühr in Höhe von 30 EUR.
Bei einer falschen Angabe, z. B. im Falle des Verwendungszwecks, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Kontoauszuges postalisch oder per E-Mail an sli@uni-frankfurt.de zu. Bedenken Sie, dass die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Beantragen Sie bitte in diesem Fall einen Rücktritt von der Immatrikulation und die Rückzahlung der Beiträge.
Füllen Sie die Anträge bitte aus und senden Sie sie uns mit den nötigen Unterlagen (Kopie Überweisungsträger Semesterbeitrag, Stammdatenblatt und Goethe-Card) zu.
Die Bescheinigung stellt Ihre Krankenkasse aus.
Auf der Bescheinigung müssen Ihre Krankenversicherungsnummer und die Betriebsnummer der Krankenkasse stehen. Nach Beginn des Semesters meldet die Hochschule Ihre Einschreibung automatisch an Ihre Krankenkasse. Sollte die Krankenkasse von Ihnen direkt einen Nachweis über die Einschreibung verlangen, reicht es in der Regel aus, wenn Sie dort eine Studienbescheinigung vorlegen.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen (auch für privat krankenversicherte Studierende) auf dieser Seite.
EU-Bürger können die Europäische Krankenversicherung (European Health Insurance Card / EHIC) einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nicht EU-Bürger müssen während des Aufenthalts in Deutschland eine in Deutschland gültige Krankenversicherung abschließen.
Für Erstsemester gilt, dass Sie nach erfolgreicher Bewerbung für einen Studienplatz an der Goethe-Universität, die Goethe-Card vom Studien-Service-Center (SSC) erhalten. Aktuell wird die Goethe-Card den Erstsemestern per Post an Ihren Wohnsitz zugesandt. Für internationale Studierende gilt, dass Sie von uns kontaktiert werden.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Studium eine neue Goethe-Card benötigen, müssen Sie beim Studien-Service-Center (SSC) 35 Euro Verwaltungskosten zahlen und erhalten dann vom Goethe-Card Service eine neue Karte.
Bitte beachten Sie die Webseiten des HRZ und die Informationen des Bereichs SLI.
Bei technischen Fragen (z. B. Probleme mit dem Account) wenden Sie sich bitte an das Hochschulrechenzentrum
E-Mail: qis-admin@rz.uni-frankfurt.de.
Bei Fragen oder Problemen inhaltlicher Art zu dem Lehrangebot sowie zu den einzelnen Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Fachbereich oder an das zuständige Dekanat.
Bei inhaltlichen Fragen im Bereich Prüfungsverwaltung wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt.