Der Bewerbungs- und Auswahlprozess
Ideelles Förderprogramm
Allgemeine Hinweise
- Allgemeine Hinweise
- Regularien der finanziellen Förderung
- Richtlinie für die Vergabe von Deutschlandstipendien
- Zweckbindung
FAQ
- Allgemeine Informationen
- Bewerbungsvoraussetzungen
- Bewerbungsverfahren
- Bewerbungsstart
- Probleme und Fragen bei der Online-Bewerbung
- Deutschlandstipendiat*in
- Und danach?
Archiv
Deutschlandstipendiat*in
Übersicht
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Wie lange gilt das Deutschlandstipendium?
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Habe ich als Deutschlandstipendiat*in gewisse Anforderungen, die ich erfüllen muss?
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Ist die Teilnahme am ideellen Förderprogramm verpflichtend?
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Ich erhalte BAföG. Kann ich mich trotzdem für das Deutschlandstipendium bewerben?
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Kann ich neben dem Deutschlandstipendium noch andere Stipendien beziehen? Wenn ja, welche?
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Was passiert, wenn ich exmatrikuliert bin?
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Was passiert, wenn ich ein Urlaubssemester beantrage?
Wie lange gilt das Deutschlandstipendium?
Das Deutschlandstipendium wird für ein Jahr vergeben – vom 1.Oktober bis zum 30.September
Habe ich als Deutschlandstipendiat*in gewisse Anforderungen, die ich erfüllen muss?
Nein.
Ist die Teilnahme am ideellen Förderprogramm verpflichtend?
Nein, die Teilnahme am ideellen Förderprogramm erfolgt freiwillig.
Ich erhalte BAföG. Kann ich mich trotzdem für das Deutschlandstipendium bewerben?
Ja, das Deutschlandstipendium ist eine Ergänzung zum BAföG. Stipendiat*innen können beide Fördermaßnahmen ohne Einschränkungen miteinander kombinieren.
Kann ich neben dem Deutschlandstipendium noch andere Stipendien beziehen? Wenn ja, welche?
Stipendien, bei denen der Begabungs- und Leistungsbezug klar im Vordergrund stehen, können in der Regel nicht mit dem Deutschlandstipendium kombiniert werden. Eine detaillierte Liste zu den verschiedenen Stipendien mit der jeweiligen Antwort, ob ein gleichzeitiger Bezug möglich ist, finden Sie auf der Homepage des Deutschlandstipendiums des BMBF
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Was passiert, wenn ich exmatrikuliert bin?
Zum Zeitpunkt der Exmatrikulation endet zugleich auch das Deutschlandstipendium.
Was passiert, wenn ich ein Urlaubssemester beantrage?
Wenn während des Urlaubssemesters Studienleistungen erbracht werden (beispielsweise Pflichtpraktika oder Auslandssemester), erhalten Sie in diesem Zeitraum weiterhin die Mittel des Deutschlandstipendiums. Sollten Sie während des Urlaubssemesters keine Studienleistungen erbringen (beispielsweise aus Krankheitsgründen o.ä.), haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Ihren Förderungszeitraum von einem Jahr, dieser verschiebt sich dann jedoch um die Zeit des Urlaubssemesters.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit aus welchen Gründen Sie ein Urlaubssemester planen.