Studierfähigkeitstest Sport
Studierfähigkeitstest zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums im Fach Sport
Der Studierfähigkeitstest im Fach Sport zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums am Institut für Sportwissenschaften der Goethe-Universität zum Wintersemester 2024/25 findet statt am
Freitag, 07. und Samstag, 08. Juni 2024.
Anmeldung zum Studierfähigkeitstest Sport 2024
Anmeldeschluss für den Studierfähigkeitstest 2024 ist Mittwoch, 15. Mai 2024.
Weiterführende Links
Vordruck ärztliches Attest (bitte unbedingt diesen Vordruck verwenden!)
Hinweise zu den Prüfungen
Laufen, Springen, Werfen
Medizinballstoß aus dem Stand
60m Sprint
Bewegen im Wasser
Tauschen/Gleiten
Startablauf für 100-m-Zeitschwimmen
Bewegen an und mit Geräten
Bewegungen gestalten
Prüfungsleistung „Bewegungen gestalten“
Die Musik hat 4x8 Zählzeiten, die ersten 8 Zählzeiten sollen zum Einzählen genutzt werden.
In den folgenden 3x8 Zählzeiten ist die vorgegebene Gestaltung zu präsentieren.
Audiodatei
Tanzabfolge von vorne gefilmt
Tanzabfolge von hinten gefilmt
Rückschlagspiele
Zielschussspiele
Informationen zur Anrechnung von Sporteignungsprüfungen anderer Universitäten
Anträge auf Anrechnung von Sporteignungsprüfungen anderer Universitäten (siehe §1, Satz 2 der Satzung über den Studierfähigkeitstest Sport) richten Sie bitte an
Goethe-Universität Frankfurt
Institut für Sportwissenschaften
Dr. Kirsten Brettmann
Ginnheimer Landstraße 39
60487 Frankfurt
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:
- die Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung im Original oder in beglaubigter Kopie,
- ein Ausdruck der Prüfungsanforderungen der Prüfung,
- ein an Sie adressierter, aber nicht frankierter Rückumschlag in der Größe C4.
Anträge auf Anrechnung können bis zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist für die Lehramtsstudiengänge der Goethe-Universität am 15.07. eines jeden Jahres gestellt werden, für später eingehende Anträge kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantiert werden.